Die neue Handgepäck-Bestimmung

Was darf ins Handgepäck?

Damit Sie schon Ihren Flug richtig genießen können hier ein paar Tipps zur EU-Handgepäck-Verordnung:
- Alle Behälter mit Flüssigkeiten (z.B. Sprays, Parfum, Shampoos, Cremes, Zahnpasta, Getränke), die im Handgepäck transportiert  werden, müssen in wiederverschließbaren, transparenten Kunststoff-Beuteln aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie außerdem:
Die einzelnen Behältnisse dürfen nicht mehr als 100ml enthalten. Größere Behälter müssen beim Passieren der Zollschranke abgegeben werden.

Pro Person ist nur 1 Plastikbeutel gestattet

Ausnahmen gelten nur für Medikamente und Babynahrung

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Geo-Reiseagentur